Landesideenwettbewerb 2020 - LV Baden Rassegeflügel

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LANDESIDEENWETTBEWERB 2020 GEMEINSAM:SCHAFFEN

Ideenwettbewerb "Gemeinsam:schaffen"

Baden-Württemberg ist stark im Ehrenamt und steht für eine starke Gemeinschaft zwischen den Menschen. Dennoch wirken sich auch hier gesellschaftliche Entwicklungen wie der demografische Wandel erheblich auf das Zusammenleben vor Ort aus und gefährden den generationenübergreifenden Kontakt und den nachbarschaftlichen Austausch. Die Folge: Menschen entfremden sich oder vereinsamen, Vorurteile und Misstrauen wachsen.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung Baden-Württemberg im März 2019 das ressortübergreifende Impulsprogramm „Na klar, zusammen halt…“ beschlossen. Dieses möchte im Rahmen von acht Themenfeldern mutige und unkonventionelle, insbesondere niederschwellige Ansätze fördern, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Austausch und Begegnung nachhaltig stärken und fördern.
Im Themenfeld „Orte des Zusammenhalts im Ländlichen Raum“ führt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz den Ideenwettbewerb „Gemeinsam:Schaffen“ durch, um innovative Projekte im Ländlichen Raum zu suchen, die auf kreative Weise eine gegenseitige Wertevermittlung sowie den Austausch zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen durch Begegnung und gemeinsame Aktivitäten erhalten und fördern.
Die durch SARS-CoV-2 ausgelöste Pandemie-Lage der vergangenen Monate hat auch das Zusammenleben in unseren Kommunen massiv beeinflusst und das gemeinsame Erleben erschwert. Sie hat jedoch auch dazu geführt, dass vor Ort neue Konzepte entstanden sind, die auf innovative Weise das Zusammenkommen und den Werteaustausch ermöglichen. Bei vielen dieser kreativen Ansätze scheint es lohnenswert, sie weiterzuverfolgen oder auf andere Bereiche zu übertragen. Auch solche Projekte sind daher zu einer Bewerbung aufgerufen, sofern sie sich einer der drei förderfähigen Kategorien zuordnen lassen.

Zielgruppen – Wer kann teilnehmen?
Der Ideenwettbewerb „Gemeinsam:Schaffen“ richtet sich an juristische Personen der Zivilgesellschaft und Unternehmen. Zu den zivilgesellschaftlichen Organisationen im Sinne des Wettbewerbs gehören zum Beispiel Vereine, Lokale Agenda Gruppen, Kirchengemeinden, Träger der Sozialhilfe und Wohlfahrtspflege oder Stiftungen. Kooperationen sind möglich und wünschenswert. Die Teilnahme von natürlichen Personen ist nicht möglich.
Die eingereichten Projekte sollen von der Kommune nachweislich ideell unterstützt werden, hierfür wird online ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung gestellt. Kommunen selbst können keinen Antrag stellen, sich aber an Projekten von zivilgesellschaftlichen Organisationen vor Ort beteiligen.
Mehrfachbewerbungen eines Antragstellers mit mehreren Projekten sind grundsätzlich möglich, soweit sie sich nicht auf die gleiche Kategorie beziehen. Für jedes Projekt muss ein eigener Antrag gestellt werden.

Projekte – Welche Ideen und Projekte können teilnehmen?
Im Fokus des Ideenwettbewerbs „Gemeinsam:Schaffen“ stehen Aktionen (z.B. Veranstaltungen) oder befristete Projekte, mit denen unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zusammengebracht werden, um die Wertebindung und -vermittlung zwischen den Menschen zu stärken.
Damit sind zum Beispiel gemeint: Alt und Jung; Erzeuger und Verbraucher; Zugezogene, Einheimische und Menschen mit Migrationshintergrund; Menschen mit und ohne Einschränkung oder Auszubildende und Senioren. Die Ideen oder Projekte müssen sich einer Kategorie zuordnen lassen. Der Ort der Aktion oder des Projektes muss im Ländlichen Raum in Baden-Württemberg liegen.
Die Bewerbungen können sowohl Ideencharakter haben als auch bereits begonnene Projekte beinhalten. Die Weiterentwicklung der Ideen und Konzepte inklusive ihrer Umsetzung können Teil der Förderung sein. Eine Ausarbeitung nur von Konzepten oder Strategien ist nicht im Sinne des Wettbewerbs.
Der Wettbewerb zielt vor allem auf Aktionen und Projekte, die auf kreative und innovative Art und Weise die Wertebindung und -vermittlung fördern. Deshalb werden vor allem solche Projekte ausgewählt, die eine Vorbildfunktion für andere Projekte haben und zum Nachahmen anregen können. Ausgeschlossen von der Teilnahme werden Bewerbungen mit extremistischen Inhalten.

Kategorien – In welchen Themenfeldern werden Projekte gesucht?
Eine Teilnahme am Wettbewerb Gemeinsam:Schaffen ist in drei Kategorien möglich.

„Gemeinsam:Lernen“
In dieser Kategorie sollen Projekte und Ideen vorgestellt werden, mit denen durch das Voneinander-Lernen nicht nur Kenntnisse, sondern auch automatisch und „nebenbei“ Wertvorstellungen ausgetauscht werden. Vorstellbar sind in diesem Themenfeld: Computerkurse für Senioren, die durch junge Menschen geleitet werden; alte Handwerkskunst, die jungen Menschen durch Senioren gezeigt und vermittelt wird oder Erzählcafés und Erzählveranstaltungen, die eine Möglichkeit bieten, Erlebnisse verschiedener Bevölkerungsgruppen nach dem Motto „Zuhören ohne zu bewerten“ auszutauschen.

„Gemeinsam:Aktiv“
In dieser Kategorie sollen Projekte und Ideen aufgezeigt werden, bei denen verschiedene Bevölkerungsgruppen gemeinsam aktiv werden. Dabei sollen die Aktivitäten so ausgestaltet werden, dass jeder Dorfbewohner bzw. jede Dorfbewohnerin seine/ihre Fähigkeiten und Potenziale einbringen kann. Beispiele hierfür könnten die Inszenierung eines Theaterstücks oder einer Oper aus Mitwirkenden der Dorfgemeinschaft oder ein integratives Musikprojekt, bei dem Kinder der örtlichen Grundschule und Senioren mit und ohne demenzielle Einschränkungen zusammen singen. Denkbar sind aber auch Projekte, bei denen unterschiedliche Alters- und Bevölkerungsgruppen ihren individuellen Fähigkeiten entsprechend gemeinsam Sport treiben (z.B. Spinning, Yoga etc.) oder gemeinsam Spielen (Gesellschaftsspiele).

„Gemeinsam:Gestalten“
In dieser Kategorie werden Ideen und Projekte gesucht, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen etwas gemeinsam gestalten. Das kann beispielsweise die Anlage eines gemeinsamen Gemüse- oder Generationengartens, der neue Anstrich des Gemeindehauses, das Aufstellen einer Parkbank auf einem Friedhof oder auch das gemeinsame Stricken/Häkeln eines „Dorf-Zusammenhalts- oder Freundschaftsschals“ sein. In dieser Kategorie sind auch Projekte vorstellbar, bei denen Jung, Alt, Zugezogene und Menschen mit Handicap gemeinsam ein Graffiti sprayen. Entscheidend ist hierbei, dass nicht die Maßnahme selbst im Vordergrund steht, sondern das gemeinsame Tun, bei dem es zu einer Begegnung zwischen Menschen kommt und Wertvorstellungen ausgetauscht werden.

Förderung – Was erhalten die ausgewählten Projekte?
Es können sowohl einzelne Aktionen (z.B. eine einmalige Veranstaltung) als auch befristete Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten gefördert werden. Die beantragten Projekte sollen im Herbst 2020 starten und bis zum Herbst 2022 abgeschlossen sein. Eine Förderung über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich.
Die ausgewählten Projekte erhalten eine Förderung zwischen 3.000 Euro und 30.000 Euro. Für den Ideenwettbewerb stehen insgesamt bis zu 800.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Förderung wird dem Projektträger anhand eines Zuwendungsbescheids als Festbetragsfinanzierung ausgezahlt. Eine Weiterleitung an Projektpartner ist nicht möglich. Förderfähig sind sämtliche mit dem Projekt in Zusammenhang stehende Personal- und Sachkosten sowie geringwertige Wirtschaftsgüter entsprechend der Vorgaben des Zuwendungsbescheids.
Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach Maßgaben der einschlägigen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV), insbesondere §§ 23, 44 LHO und VV sowie der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Ein Anspruch auf Zuwendung besteht nicht.
Der Projektträger hat einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent selbst einzubringen. Dabei kann es sich entweder um finanzielle Beiträge oder Personal- und Sachleistungen handeln.
Als finanzielle Beiträge gelten zum Beispiel eigene Mittel in Form von Vereinsbeiträgen oder selbst erwirtschafteten Einnahmen, aber auch Drittmittel in Form von Spenden oder Zuschüssen von Kommunen. Nicht als Eigenanteil gelten hingegen Drittmittel in Form von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg.
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids voraussichtlich im Herbst 2020 können die Mittel in einem Turnus von sechs Monaten beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg abgerufen werden. Die sachgemäße Verwendung der Ausgaben und Einnahmen muss bei Mittelabruf mit einem Zwischenbericht und am Ende der Projektlaufzeit durch den Projektträger in einem Bericht nachgewiesen werden.

Öffentlichkeitsarbeit und Ergebnistransfer – Wie werden die Projekte weiter unterstützt?
Die ausgewählten Projekte werden im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg im Herbst 2020 prämiert und anschließend auf der Internetseite www.gemeinsamschaffen.de präsentiert sowie während der Laufzeit beworben. Die Erfolge und Ergebnisse werden Ende 2022 in einer Broschüre veröffentlicht. Damit wird die überregionale Öffentlichkeitsarbeit der Projekte unterstützt und soll andere Menschen zum Nachahmen anregen.
Zusätzlich unterstützt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Vernetzung und den Wissenstransfer zwischen den Projektträgern. Hierzu finden zwei Arbeitskonferenzen statt, auf denen sich die Projektträger über ihre Projekte sowie zentrale Erfolgsfaktoren und Herausforderungen untereinander austauschen können.
Es wird erwartet, dass sich die Projektträger einverstanden zeigen mit der Bereitstellung von Bildern und Texten zum Projekt, sowie mit der Teilnahme an der Prämierungsveranstaltung und den Arbeitskonferenzen.

Verfahren – Wie werden die Projekte ausgewählt?
Die eingereichten Projekte werden vom Wettbewerbsbüro vorbewertet. Neben den inhaltlichen Bezügen zum Wettbewerbsthema sind folgende fünf Kriterien maßgeblich, wobei die ersten beiden Kriterien „Förderung der Begegnung und Wertvermittlung“ sowie „Kreativität und Innovation“ eine besonders hohe Berücksichtigung finden.

Förderung der Begegnung und Wertevermittlung:
Inwieweit trägt das Projekt dazu bei, Begegnungen verschiedener Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen und mittels dieser Zusammenkünfte Wertvorstellungen untereinander auszutauschen?

Kreativität und Innovation:
Was ist das Kreative im Sinne von „besonders und phantasievoll“ an dem Projekt? Was ist innovativ im Sinn von „neuartig“ für den Ort oder die Bewohner? Inwieweit berücksichtigt das Projekt die besonderen Bedingungen vor Ort?

Vermarktung und Öffentlichkeitsarbeit:
Welche Maßnahmen sollen unternommen werden, um die potenziellen Zielgruppen zu erreichen? Sind Maßnahmen vorgesehen, die zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades vor Ort beitragen? Wird das Projekt öffentlichkeitswirksam beworben?

Verstetigung:
Ist eine regelmäßige Wiederholung und/oder Fortführung des Projekts vorgesehen?
Gibt es Planungen bezüglich der Verstetigung und langfristigen Finanzierung des Projektes?

Übertragbarkeit:
Wie können andere Menschen, Vereine oder Initiativen von dem Projekt
profitieren? Was können andere vom Projekt lernen, wie z.B. um Zielgruppen zu erreichen, um Begegnungen fruchtbar zu gestalten? Besitzt das Projekt Strahlkraft über den Ort hinaus?
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Jury unter dem Vorsitz des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg und unter Beteiligung weiterer Verbände.
Die Jury-Sitzung ist nicht öffentlich.

Webinar zum
Ideenwettbewerb
Vor ein paar Wochen haben wir Sie über unseren Ideenwettbewerb „Gemeinsam:Schaffen“  informiert. Mit dem Ideenwettbewerb suchen wir innovative Projekte im Ländlichen Raum, die auf kreative Weise eine gegenseitige Wertevermittlung sowie den Austausch zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen durch Begegnung und gemeinsame Aktivitäten erhalten und fördern.

Eine Bewerbung ist noch bis zum 31. Juli 2020 möglich! Weitere Informationen erhalten Sie auf www.gemeinsamschaffen.de.  
Wir möchten dies zum Anlass nehmen und Sie über unser Angebot eines Webinars zum Ideenwettbewerb „Gemeinsam:Schaffen“ für alle Interessenten und Unentschlossene informieren:
Das Webinar findet am Dienstag, den 07. Juli 2020 von 16:30 bis 18:00 Uhr statt.
In dem Webinar werden die Zielsetzung sowie Förderbedingungen des Ideenwettbewerbs vorgestellt und es besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Um Anmeldung bis zum 02. Juli 2020 über info@gemeinsamschaffen.de mit dem Stichwort „Webinar Ideenwettbewerb“ wird gebeten. Alle angemeldeten Personen erhalten von uns weitere Informationen zur Teilnahme.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg



Minister Peter Hauk MdL:
„Wir loben den Ideenwettbewerb ‚Gemeinsam:schaffen‘ am 18. Mai als Zeichen gegen die Corona-Krise und als Perspektive für die Zeit danach aus“

„Unsere Werte haben gerade auch in der Krise und in der Zeit danach Bestand. Ihre Vermittlung und Festigung im Ehrenamt ist wichtig und eine ehrenamtliche Tätigkeit selbst bereichert nicht nur, sondern stiftet auf der Basis gemeinsamer Werte zudem Zusammenhalt und Nähe. Als Teil des Impulsprogramms ‚Na klar, zusammen halt…‘ werden wir den Ideenwettbewerb ‚Gemeinsam:schaffen‘ daher wie geplant am 18. Mai ausloben“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (5. Mai) in Stuttgart anlässlich des Starts des Ideenwettbewerbs ‚Gemeinsam:schaffen‘.


Innovative und mutige Ideen für ein lebenswertes Miteinander im Ländlichen Raum gesucht

Fördergelder bis zu 30.000 Euro möglich


Ab dem 18. Mai können sich zivilgesellschaftliche Initiativen und Unternehmen bewerben, die sich für das soziale Miteinander und gesellschaftliche Werte im Ländlichen Raum einsetzen.
„Gerade in der aktuellen, durch SARS-CoV-2 ausgelösten Situation machen sich viele Menschen Gedanken, wie sie sich gegenseitig Orientierung, Halt und Sinn geben können. Werte wie Menschlichkeit, sich gegenseitig Zeit spenden, Nachbarschaftshilfe und Hilfsbereitschaft allgemein rücken in den Fokus. Werte wie diese, die für ein gutes und gesundes, zukunftsfähiges Miteinander unerlässlich sind, möchte das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auch jetzt stärken“, betonte Minister Hauk.


Hintergrundinformationen

Der Ideenwettbewerb sucht zivilgesellschaftliche Initiativen und Unternehmen, die gezielt Menschen zusammenbringen, die normalerweise nicht oder selten in einen direkten Austausch miteinander treten. Gesucht werden kreative und innovative Projekte oder Ideen für gemeinsame Aktivitäten, gemeinsames Lernen oder gemeinsames Gestalten, die den Ländlichen Raum und den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig stärken.
Die Bewerbungsfrist läuft vom 18. Mai bis zum 31. Juli 2020. Im Herbst wählt eine unabhängige Jury die Projekte aus. Je Projekt stehen Fördergelder zwischen 3.000 Euro und 30.000 Euro zur Verfügung.
Der Ideenwettbewerb ‚Gemeinsam:schaffen‘ ist Teil des Impulsprogramms ‚Zusammen halt…‘ der Landesregierung von Baden-Württemberg. Dieses ressortübergreifende Programm möchte im Rahmen von acht Themenfeldern mutige und unkonventionelle, insbesondere niederschwellige Ansätze fördern, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Austausch und Begegnung nachhaltig stärken und fördern.
Weitere Informationen finden Sie unter


Verfahren – Wie können Sie teilnehmen?
Eine Beteiligung am Wettbewerb ist ausschließlich online bis zum 31.07.2020 möglich. Nutzen Sie hierzu bitte das Online-Formular auf www.gemeinsamschaffen.de. Für eine Bewerbung benötigen wir von Ihnen Ihre Kontaktdaten, eine Projektbeschreibung, eine Erläuterung, wie Sie die Kriterien mit Ihrem Projekt erfüllen, ein Unterstützungsschreiben der Kommune, einen
Finanzierungsplan mit Angabe der Personal- und Sachausgaben sowie Reisekosten.
Die Bewertung Ihrer Projekte findet ausschließlich auf Basis der eingereichten Unterlagen statt. Verweise auf weiterführende Informationen (z.B. Internetseiten oder Broschüren) werden in der Bewertung nicht berücksichtigt.
Auf der Internetseite www.gemeinsamschaffen.de erhalten Sie weitere Informationen zum Online-Formular, zu unseren Fragen sowie zu notwendigen Anlagen und Erklärungen, die wir von Ihnen benötigen. Zudem stellen wir Ihnen dort eine Checkliste zur Verfügung, damit Sie im Blick haben, ob Ihr Projekt in das Konzept des Ideenwettbewerbs passt. Sie können ebenfalls die Vollständigkeit der Unterlagen anhand der Checkliste stets kontrollieren.
Bewerbungen, die nach der Frist eingereicht wurden, unvollständig sind oder nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

Kontaktinformationen
Für Fragen zum Ideenwettbewerb steht Ihnen ein Wettbewerbsbüro zur Verfügung:

Wettbewerbsbüro „Gemeinsam:Schaffen“
SPRINT - wissenschaftliche Politikberatung PartG
Dr. Florian Langguth
Skalitzer Straße 68
10997 Berlin
Tel.: 030 / 92 27 81 79
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