Zuchtbuch - LV Baden Rassegeflügel

Direkt zum Seiteninhalt

ZUCHTBUCH

Züchten heißt, Besseres zu schaffen. Es setzt die Verbindung von Vergangenem mit Gegenwärtigem und Zukünftigem voraus. Dieses Ziel beseelt alle Herzen der Züchter im BDRG, ganz gleich, welche Gattung sie züchten. Das Fundament jeder planmäßigen Zucht ist die Stammbaumzucht oder besser gesagt, die Zucht mit Abstammungsnachweis (Zuchtbuchführung). Das ist längst Allgemeingut aller unserer Züchter geworden. Deshalb führen unsere Züchter zum weitaus größten Teil über jedes Tier einen Abstammungsnachweis. Sie verzichten auf einen kontrollierten, in unserer Organisation anerkannten Abstammungsnachweis.

Diesen Abstammungsnachweis gewährleistet das Zuchtbuch in Leistungsfragen im BDRG.

Das Zuchtbuch im BDRG ruht auf der Zuchtbuchführung der Zuchtbücher in den einzelnen Landesverbänden. Wer Besseres schaffen will, muss das Erbgut seiner Zuchttiere kennen. Einen Aufschluss hierüber geben ihm die Ahnen, die Geschwister und schließlich, was am wichtigsten ist, die Nachkommen des Einzeltieres.
Alles das ersehen wir aus dem Abstammungsnachweis des Zuchtbuches. Der Abstammungsnachweis setzt die genaue und unwiderrufliche Kennzeichnung des Einzeltieres voraus. Bei Hühnern und Zwerghühnern, beim Groß- und Wassergeflügel geschieht dies über das kontrollierte Ei aus dem Fallnest, die Kükenkennzeichnung im Einzelschluss mit der Kükenmarke, dem Fußring und der Bundesflügelmarke. Mit dieser Kennzeichnung des Einzeltieres ist der erste und wichtigste Baustein für den Abstammungsnachweis - Stammbaum - im Zuchtbuch des BDRG gelegt.
Im Abstammungsnachweis halten wir auch noch eine ganze Reihe wichtigster Zuchtvorgänge fest, so z. B. die Legeleistung über drei Jahre hindurch sowie die Eigewichte, die Schlupf- und Aufzuchtergebnisse, die Geschwisterleistungen und schließlich als Rassegeflügelzüchter auch die Schau- bzw. Rassewerte, als Lohn die auf den Schauen errungenen Bewertungsnoten und Preise. Alle diese Aufzeichnungen sind unabänderliche Bestandteile eines Abstammungs-nachweises. Die ganze Zuchtbuchführung des Zuchtbuches in Leistungsfragen ruht auf den Erkenntnissen der Wissenschaft und der jahrzehntelangen Erfahrung der Züchterwelt.

Zuchtunterlagen
Die Mitglieder der Zuchtbücher sind verpflichtet, die vom Zuchtbuch gelieferten Unterlagen gewissenhaft zu führen. Die Durchschriften sind zu den vorgeschriebenen Terminen an die Geschäftsstelle des Zuchtbuches einzureichen. Die Geschäftsstelle kann nur auf Grund dieser Unterlagen einen Überblick über den Stand der Zucht gewinnen und die Abstammungsnachweise prüfen bzw. erstellen.

Gruppeneinteilung
Das Zuchtbuch umschließt nachstehende drei Gruppen:

Die Gruppe 1 ist lediglich zur Führung einer Legeliste verpflichtet, in welche die täglich anfallende Eierzahl einzutragen ist. Einführung der Fallnestkontrolle wird empfohlen.

Die Gruppe 2 führt eine Legeliste, Fallnest- und Eigewichtskontrolle während der Brutzeit und arbeitet mit Einzelschlupf- und Kükenkennzeichnung sowie Aufzuchtskontrolle.

Die Gruppe 3 arbeitet mit ganzjähriger Fallnest- und Eigewichtskontrolle sämtlicher Tiere, Schlupfkontrolle, Kükenkennzeichnung, Aufzuchtskontrolle und Pullorumuntersuchung. Zuchthähne nur von Althennen, die mindestens die Mindestleistung der Musterbeschreibung des BDRG erreicht haben.

Schauen
Die Mitglieder des Zuchtbuches können ihre Tiere auf jeder Schau zeigen, die nach den AAB des BDRG durchgeführt wird. Sie sind berechtigt, Sonderabteilungen oder Zuchtbuchschauen abzuhalten.

Abstammungsnachweis und Bewertungskarten
Die Züchter (Aussteller) des Zuchtbuches sind berechtigt, auf den Schauen, an denen sich das Zuchtbuch beteiligt, neben der Bewertungskarte den Abstam- mungsnachweis am Käfig anzubringen. Die Ausstellungsleitung ist verpflichtet, nach der erfolgten Bewertung dem Preisrichter die Abstammungskarten zum Eintrag der Qualitätsnote und deren Bestätigung vorzulegen und sie dann am Käfig anzubringen. Nach Schluss der Schau sammelt die Schauleitung diese Bewertungskarten und Abstammungsnachweise ein und sendet sie dem Züchter zu.

Beratung und Schulung der Mitglieder
Die Mitglieder des Zuchtbuches, die Kreis- und Vereinszuchtwarte sowie die Landes-, Kreis- und Vereinsjugendobleute werden durch die Landeszuchtbücher beraten und geschult. Die Zuchtordnung stellt eine einheitliche Zucht- buchführung im gesamten Bundesgebiet sicher. Die Vermittlung von wissenschaftlichem Gedankengut in der Leistungszucht durch Beschickung der von dem Zuchtbuch veranstalteten Zuchtbuchschauen innerhalb der Landesverbände ist gegeben. Das Zuchtbuch will darüber hinaus den Behörden den Nachweis erbringen, dass die vom BDRG betreuten Rassen hohe wirtschaftliche Werte besitzen.
Die Mitglieder der Gruppe 1 haben nur leichte Bedingungen zu erfüllen, die Gruppe 2 und 3 dagegen schwierigere. Letztere haben neben den vielen aufgezeigten Pflichten noch hohe Opfer an Zeit, Arbeit und Geld zu bringen. Deshalb gebührt ihnen besonderer Dank und grösste Anerkennung.  Die Züchter haben sich dem Zuchtbuch im BDRG angeschlossen, um an dem Ziel, die Leistung mit der Schönheit zu vereinen, zusammenzuarbeiten.
Jahresbericht des
Zuchtbuches Baden
2019
Anlässlich zum 125 jährigen Bestehen des Landesverbands Baden wurde die Badische Zuchtbuchschau der LV Schau angegliedert.
Hier geht´s zum Bericht

Nachbericht zur
48. Badischen Zuchtbuchschau
Am 22. und 23. Dezember 2018 fand in Hockenheim die 48. Badische Zuchtbuchschau statt.

Hier geht´s zu Nachbericht


"Züchtet rein
und
züchtet echt"

So lautet der Grundsatz des Zuchtbuches


Zuchtbuchführung im Landesverband Baden e.V. im BDRG e.V.

Obmann:
Alexander Eigner
Augustastraße 60
68723 Oftersheim
Telefon 06202/53571
E-Mail: alex.eigner@gmx.de


Wer kann Mitglied im Zuchtbuch werden?
Mitglied im Zuchtbuch kann jeder Züchter werden, der
1. Mitglied eines Ortsvereines ist.
2. eine sachgemäße Zuchtanlage hat,
3. seine Rasse nach der Musterbeschreibung des BDRG züchtet,
4. mit dem Bundesring gekennzeichnete Rassetiere hält.

Die Beitrittserklärung zum



Tierbestand
Mitglieder der Zuchtbücher können nur die vom BDRG anerkannten Rassen züchten. Es wird empfohlen, mit zwei Zuchtstämmen zu züchten. Die Mindestzahl der mit dem BR beringten Tiere ist:
1,3 Groß- und Wassergeflügel
1,6 bei Hühnern und Zwerghühnern und 3,3 bei Tauben
Zurück zum Seiteninhalt