AKTUELLE UMSETZUNGDER EU-VERORDNUNG
Mit Datum vom 21.10.2021 tritt die EU-Verordnung Nr. 2020/688 als Ergänzung zur Verordnung 2016/429 in Kraft
Sehr geehrte Zuchtfreundinnen, sehr geehrte Zuchtfreunde,
mit Datum vom 21.10.2021 tritt die EU-Verordnung Nr. 2020/688 als Ergänzung zur Verordnung 2016/429 in Kraft. Rassegeflügel fällt in diesen Verordnungen nicht unter den Begriff Geflügel oder Zuchtgeflügel, sondern unter in Gefangenschaft gehaltene Vögel.
Daher gelten folgende Bestimmungen für den Besuch von Ausstellungen mit Grenzübertritt laut EU-Vorgaben:
- die Tiere müssen aus einem Kreis stammen, der Vogelgrippe und ND frei ist
- die Tiere müssen seit mindestens 21 Tagen im Bestand gehalten werden
- ND Impfungen bei Hühnern und Puten und die Impfung gegen die Paramyxovirose bei Tauben sind notwendig
- für den Grenzübertritt sind für den Besuch von Ausstellungen Traces des Heimatlandes vorgesehen, diese sollen dann auch für den Rücktransport gelten. Da es noch kein einheitliches Tracesformular (Stand: 08.10.2021) für in Gefangenschaft gehaltene Vögel gibt, ist bis dahin eine Eigenerklärung des Tierbesitzers vorgesehen.
Wie bei vielen anderen EU-Verordnungen ist die Umsetzung von Land zu Land sehr unterschiedlich und kann teilweise noch mehr Auflagen beinhalten.
Seitens des BDRG gibt es bereits seit über einem Jahr Bestrebungen die Verordnung entsprechend positiv zu beeinflussen und somit die das Ausstellen von Rassegeflügel auf Schauen mit Grenzübertritt weiterhin problemlos möglich zu machen.
Hierzu hat der Tier- und Artenschutzbeauftragte des BDRG bereites etliche Gespräche und Meetings mit zuständigen Abgeordneten des EU-Parlamentes geführt, die leider keinen nachhaltigen Erfolg gebracht haben. Letztlich lässt sich sagen, dass die Vogelgrippesituation im gesamten europäischen Raum dazu beigetragen hat, dass die Verordnung für den uns betreffenden Teil nicht geändert worden ist. Nach zunächst zugesagter Unterstützung durch die EU-Abgeordneten und die Mitglieder des Landwirtschaftsausschuss der EU wurde eine Änderung der Verordnung aufgrund der Vogelgrippeproblematik aber immer wieder von Seiten der Europäischen Kommission abgelehnt.
Auch auf Ebene der EE war man nicht untätig und hat ebenso Gespräche mit den zuständigen Personen geführt. Auch diese Bemühungen waren letztlich nicht fruchtbar, so dass es dann vor ca. 2 Wochen einen Brief an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, gegeben hat. Dieser wurde bis jetzt noch nicht beantwortet. Ebenso wird sich auch der BDRG nochmals an die betreffenden EU-Abgeordneten und die Präsidentin wenden.
Bericht des Beirats an die GV 2021 in Billund /DK
„Die Verordnung, die für die EE von existenzieller Bedeutung ist, wurde uns erst nach der Veröffentlichung bekannt. Sie ist übers Internet allen zugänglich geworden und sollte ab Zeitpunkt der Veröffentlichung gelten. Sie gilt nun ab 21. Oktober 2021. Diese Terminverschiebung wurde durch Proteste in den Mitgliedsländern, bei Abgeordneten des EP und wohl auch einen dreiseitigen Schriftsatz mit Gegenargumenten erreicht, den ich am 14. März 2021 an den zuständigen Sektorenleiter für Tiergesundheit, Dr. Füssel, gesandt habe, der uns, wie alle anderen einbezogenen Politiker und Beamten auch, Hilfe zugesagt hat. Eine definitive schriftliche Antwort soll uns die zuständige Bearbeiterin geben. Wir warten noch immer darauf, obwohl Dr. Verelst und ich in zahlreichen Telefonaten und Mails sowie wieder mit der zuständigen Kommissarin Frau Kiriakides, mit Ländervertretern in der EK, mit uns bekannten Beamten der EK und Abgeordneten des EP darum ersucht haben. Nun haben wir uns an die Präsidentin der EK gewandt und warten auf Antwort“
Den Mitgliedsländern wird zu Protesten in Brüssel, auch durch ihre Veterinärbehörden, geraten. (Prof. Schille)
Hierüber halten wir Sie auf dem Laufenden.
Angesichts der momentan unklaren Auswirkungen und der genauen Umsetzung der Verordnung hoffen wir trotzdem noch auf Verständnis für die prekäre Situation und vielleicht mögliche Verbesserungen, so dass dem europäischen Gedanken genüge getan werden kann und es weiterhin die Möglichkeit gibt, innerhalb der europäischen Grenzen der gemeinsamen sinnvollen Freizeitbeschäftigung, Rassegeflügelzucht nachzukommen.
Unabhängig davon stehen wir aktuell in Gesprächen mit dem Bundesministerium, um eine praktikable Umsetzung für Deutschland zu finden. Möglichkeiten für bilaterale Abkommen mit Nachbarländern werden in einzelnen Bundesländern sondiert.
Hierüber halten wir Sie auf dem Laufenden.
Angesichts der momentan unklaren Auswirkungen und der genauen Umsetzung der Verordnung hoffen wir trotzdem noch auf Verständnis für die prekäre Situation und vielleicht mögliche Verbesserungen, so dass dem europäischen Gedanken genüge getan werden kann und es weiterhin die Möglichkeit gibt, innerhalb der europäischen Grenzen der gemeinsamen sinnvollen Freizeitbeschäftigung, Rassegeflügelzucht nachzukommen.
Unabhängig davon stehen wir aktuell in Gesprächen mit dem Bundesministerium, um eine praktikable Umsetzung für Deutschland zu finden. Möglichkeiten für bilaterale Abkommen mit Nachbarländern werden in einzelnen Bundesländern sondiert.
Haselbachtal, im Oktober 2021
Das Präsidium des BDRG