Bericht des Tierschutzbeauftragten - LV Baden Rassegeflügel

Direkt zum Seiteninhalt

BERICHT DESTIERSCHUTZBEAUFTRAGTEN DR. MICHAEL GÖTZ

Bericht des Tierschutzbeauftragen Dr. Michael Götz

Die vielen in den letzten Jahren mit den Landwirtschaftsministerien im Bund und den Ländern, sowie mit Bundes- und Landespolitikern geführten Gespräche über die Probleme, die durch die Auflagen zur Bekämpfung der Vogelgrippe entstanden waren, führten im September 2018 endlich zur Änderung der Geflügelpestverordnung im Bundesrat. Die tolle Unterstützung des Landes Baden-Württemberg, insbesondere des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz war wichtig und sehr hilfreich. Ich möchte mich hier für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bedanken.

Es wurden viele notwendige Änderungen, für die sich unser Landesverband und der BDRG seit langem intensiv eingesetzt haben endlich umgesetzt:

  • Tauben sind nicht mehr von der Geflügelpestverordnung betroffen. Sie wurden aus dem Begriff Vögel bzw. Geflügel in der Verordnung herausgenommen. In der Begründung der Verordnung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Tauben damit auch nicht mehr von Ausstellungsverboten durch Vogelgrippeausbrüche betroffen sind. Stallpflichten und Ausstellungsverbote von Tauben sollten Geschichte sein.

  • In Bezug auf die Stallpflicht wurde jetzt die Möglichkeit geschaffen im Wege der Allgemeinverfügung bei Verhängung von Stallpflichten Netze oder Gitter zur Vermeidung des Wildvogelkontaktes für bestimmte Haltungen, z.B. beim Rassegeflügel zu ermöglichen. Allerdings wird die Maschenweite entsprechend einer EU Empfehlung auf 2,5mm beschränkt.

  • Im Fall einer Feststellung von hochpathogener Vogelgrippe bei einem Wildvogel ist die Einrichtung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes nicht mehr zwingend notwendig. Hier soll die bisherige Praxis umgekehrt werden, damit nicht mehr jeder Wildvogelfund Restriktionen zur Folge hat.

Leider konnten wir insbesondere in Hinblick auf die Stallpflicht nicht alle für unsere Zuchten notwendige Änderungen erreichen, aber der BDRG wird hier mit allen Kräften weiterarbeiten, damit in Zukunft eine Übernetzung schon grundsätzlich gleichwertig wird und die Maschenweite auf eine Schneelast taugliche Größe erweitert wird.

Unabhäng von der Änderung der Geflügelpestverordnung erhielten wir in Baden-Württemberg die Zusage, dass auch in Zeiten von Vogelgrippe zumindest lokale Geflügelausstellungen stattfinden können.

In der "Vogelgrippe freien" Ausstellungssaison 2018/2019 hat sich leider wieder gezeigt, dass einzelne Veterinärämter in Baden auch dann die einfachen Auflagen für die Geflügelausstellugen deutlich verschärfen. Unser Landesverband hat mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg deshalb vereinbart in der ersten Jahreshälfte ein Merkblatt mit einer einfachen Handhabung der Vorschriften für Ämter und Züchter herauszugeben.

Der Antrag des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter auf die Aufnahme des "Erhaltes von Biodiversität alter Nutztierrassen durch die kulturelle Praxis der Rassegeflügelzucht in Deutschland" in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen Unesco-Kommisssion wurde vom Bundesland Sachsen, dem Sitz unserer Geschäftsstelle, nach Prüfung im Auswahlverfahren an die Kommission weitergeleitet. In den nächsten Monaten müssen wir zu einigen Punkten noch detaillierter Stellung nehmen. Die Entscheidung der Kommission soll im Herbst fallen.

Im vergangenen Jahr kam es in Luxemburg und Belgien in ungeimpften Betrieben zu Ausbrüchen der Newcastle Krankheit. Dies waren die ersten Ausbrüche in Mitteleuropa seit langer Zeit und führten bundesweit zu einer Diskussion über die Handhabung der Impfung gegen diese Krankheit in Kleinbeständen. Die Ständige Impfkommission des Friedrich-Löffler-Instituts hat in Veröffentlichungen auf die Impfpflicht hingewiesen und den Wortlaut der Impfgesetze wiedergegeben, z.B. dass das Privileg Trinkwasserimpfungen selbst durchzuführen nur für gewerbliche Betriebe gilt.

Die Impfung des Geflügels gegen das Newcastle Virus ist eine sehr wichtige und sinnvolle Impfung. Seit Einführung der Impfpflicht im Jahr 1995 für Kleinstbeständen unter 200 Tiere ging die Zahl der Ausbrüche in Deutschland auf Null. Die Impfpflicht in Kleinstbeständen wird deshalb auch von unserem Verband befürwortet.

Die Zahlen der Ausbrüche in den letzten 20 Jahren belegen, dass die praktische Durchführung der Impfung über das Trinkwasser im Rhythmus von drei Monaten in den Kleinstbeständen durch einen bevollmächtigten Züchter (nach Impfstoffabgabe des betreuenden Tierarztes) sinnvoll und sehr erfolgreich ist. In der Regel schließen sich schon immer private Kleinsthalter an die Vereinsimpfung an.

Diese Handhabung wurde jahrzehntelang von behördlicher Seite für die Kleinbestände toleriert, obwohl sie nie dem Wortlaut des Gesetzes entsprochen hat. Es ist die einzige praktikable Möglichkeit ist, um einen flächendeckenden Impfschutz zu erreichen,

Die ersten Generationen von Trinkwasserimpfungen wurden vor Jahrzehnten von den Herstellern noch drei Monate zugelassen. Für die nachfolgenden Impfstoffe gewährleisten die Hersteller im Beipackzettel seit über 10 Jahren nur noch für 6 -9 Wochen einen Impfschutz. Das heißt aber nicht, dass der Impfstoff  nicht mehr drei Monate wirkt, sondern dass die Zulassung für diese Zeiträume für den Hersteller zu teuer war, da jede Woche für die der Impfstoff zugelassen wird viel Geld kostet. Dies ist für dir Massentierhaltung nicht notwendig, da die Hähnchen in dieser Zeit geschlachtet werden und die Legehennen nach vier Wochen mit der Nadel für die ein oder zwei Legeperioden geimpft werden. Trotzdem sind die meisten der modernen oralen Impfstoffe besser als die alten und gewährleisten mindestens drei Monate Impfschutz. Einer der großen Impfstoffhersteller fertigt auf Anregung des BDRG seit letztem Jahr gemeinsam mit der Universität Gießen Studien an, die den vierteljährlichen Schutz belegen sollen.

Seit drei Jahren gab es in einigen Bundesländern Diskussionen über die Abgabe von Trinkwasserimpfstoffen an Rassegeflügelzüchter. Bund und Länder hatten uns zugesagt diese der Praxis anzupassen und den gewerblichen Haltern gleichzusetzen. Eine Änderung der Verordnung soll in diesem Jahres erfolgen.

Der Workshop "Zweinutzungshuhn Baden-Württemberg - Geflügelzüchtung im gesellschaftlichen Dialog" fand nach einem Vorgespräch im Herbst am 23.Januar in Stuttgart statt. Eingeladen hatten das Ministerium Ländlicher Raum und Verbraucherschutz und die Universität Hohenheim. Ziel war es auszuloten, ob das Sundheimerhuhn mit einem nachhaltigen Züchtungs- und Vermehrungeskonzept als Zweinutzungshuhn wirtschaftlich als Nischenprodukt landwirtschaftlich genutzt werden kann. Die Weiterentwicklung diese Projektes wird sehr interessant sein.

Ich wünsche allen Züchtern ein erfolgreiches Zuchtjahr 2019
Dr. Michael Götz
Zurück zum Seiteninhalt