IST EINEGEBÜHRENBEFREIUNG MÖGLICH?
Rechnung Transparenzregister
Werte Vereinsvorsitzende, werte Kreisvorsitzende,
viele Vereine haben in den letzten Tagen eine Rechnung über die Eintragung in das Transparenzregister des Bundesanzeigers erhalten und sind verunsichert.
Der BDRG hat diesen Sachverhalt geprüft.
Grundsätzlich ist die Erhebung dieser Gebühren rechtens. Allerdings sollte, auch wenn die in Rechnung gestellten Beträge nur gering sind, die eingehenden Bescheide sorgfältig geprüft werden. Hierzu finden Sie Hinweise zur Prüfung auf Echtheit auf der Homepage des BDRG.
Ist eine Gebührenbefreiung möglich?
Bei gemeinnützigen Vereinen ist dies für die Zukunft möglich. Vereinigungen, die einen steuerbegünstigen Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen und über eine entsprechende Bescheinigung des Finanzamtes verfügen, können gemäß § 4 TrGebV bei der registerführenden Stelle eine Gebührenbefreiung ab dem Jahr 2020 beantragen. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie ebenfalls auf der Homepage des BDRG.
Mit freundlichen Grüssen
Walter Weisser
1. Vorsitzender
Infos zum Transparenzregister zum dowonload